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Schmalenberg GmbH
Markt 5
04668 Grimma

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09:00 bis 12:00 und
13:00 bis 17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


    Vertrags-Check

    Exklusiv

    Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge sowie die zugrundeliegenden Bedingungen auf mögliche Deckungslücken und zeigen Ihnen auf, ob Sie aktuell bestmöglich versichert sind.

    Komfortabel

    Das Ausfüllen unseres Vertrags-Checks ist simpel und beansprucht maximal zehn Minuten Ihrer Zeit. Ergänzen Sie die Auskunftsvollmacht mit jeweils einer Vertragsnummer und der dazugehörigen Versicherungsgesellschaft.

     Kostenfrei und unverbindlich

    Nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben, erstellen wir Ihnen zeitnah Ihre individuelle und kostenfreie Vertragsanalyse. Selbstverständlich ist unser Vertrags-Check für Sie unverbindlich.

    In 4 Schritten zu Ihrer Vertragsanalyse

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    Schadenmeldung

    Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

    Im Schadenfall können Sie sich hier unsere Formulare zur Schadenmeldung im PDF-Format downloaden und uns diese dann ausgefüllt per Mail oder Fax zukommen lassen oder unsere Online Schadenmeldung ausfüllen und online absenden.

    Schadenmeldung Allgemein PDF
    Schadenmeldung Kraftfahrt PDF
    Schadenmeldung Online

    Verhaltensweisen im Schadenfall:

    • Ergreifen Sie alle notwendigen Maßnahmen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern. (z.B. Alarmierung des Notdienstes, Erste Hilfe etc.) Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei (110).
    • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
    • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
    • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
    • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!
    • Informieren Sie die Feuerwehr, sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
    • Fotografieren Sie die Brandursache den Brandherd und die beschädigten Sachen.
    • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
    • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus.
    • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
    • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
    • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
    • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
    • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen und die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
    • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
    • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus.
    • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
    • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
    • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
    • Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab u. entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
    • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
    • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus.
    • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
    • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
    • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
    • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
    • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden vom Netz.
    • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
    • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
    • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus.
    • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
    • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
    • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
    • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
    • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
    • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
    • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
    • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
    • Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
    • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
    • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück
    • Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
    • Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
    • Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
    • Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
    • Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.
    • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück
    • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein
    • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an
    • Ebenso die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
    • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich)
    • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück
    • Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen u. die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben
    • Reichen Sie ein Leistungsverzeichnis / Erstangebot für die beschädigten Sachen ein
    • Reichen Sie Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung ein
    • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
    • Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wasser, Reinigung und Trocknung von Gebäude und beschädigten Gegenständen) um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
    • Lassen Sie Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
    • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
    • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
    • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
    • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
    • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.
    • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
    • Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose)
    • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
    • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
    • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

    Mandantenportal

    Unsere Mandanten können über ihren persönlichen Ansprechpartner Zugang zu unserem digitalen Mandantenportal erhalten.

    Das Mandantenportal bietet Ihnen folgende Vorteile:

    • Übersicht aller Verträge und Einsicht in Dokumente wie: Police, Beitragsrechnung und Nachtrag
    • Einfache Schadenmeldung und Übersicht aller offenen Schäden
    • Anlage von Fremdverträgen für einen Vergleichsvorschlag von uns
    • Schnelle Kommunikation mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, durch unseren Chat

    Das klingt interessant für Sie? Dann sprechen Sie uns gern an.

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