Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Haus- und Grundstücksbesitzer wissen Sie: Eigentum verpflichtet.

Es verpflichtet auch dazu für Schäden im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie nach §836 BGB „aus vermutetem Verschulden“ zu haften. Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie für solche Fälle optimal abgesichert.

Wir empfehlen den Abschluss dieser Absicherung Eigentürmern von

  • Mehrfamilienhäusern
  • Gewerbeobjekten
  • Wohn- und Geschäftshäusern

Die Tätigkeit des Versicherers erstreckt sich auf zwei Aufgabenfelder

  • Ausgleich berechtigter Ansprüche sowie Kosten und/oder
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Welche Schäden übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Versichert sind in der Schmalenberg Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht alle Personen-, Sach- und versicherten Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer durch Tun oder Unterlassen einem Dritten zufügt.

„Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf – es lohnt sich!“