Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Haus- und Grundstücksbesitzer wissen Sie: Eigentum verpflichtet.
Es verpflichtet auch dazu für Schäden im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie nach §836 BGB „aus vermutetem Verschulden“ zu haften. Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie für solche Fälle optimal abgesichert.
Wir empfehlen den Abschluss dieser Absicherung Eigentürmern von
- Mehrfamilienhäusern
- Gewerbeobjekten
- Wohn- und Geschäftshäusern
Die Tätigkeit des Versicherers erstreckt sich auf zwei Aufgabenfelder
- Ausgleich berechtigter Ansprüche sowie Kosten und/oder
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Welche Schäden übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Versichert sind in der Schmalenberg Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht alle Personen-, Sach- und versicherten Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer durch Tun oder Unterlassen einem Dritten zufügt.
„Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf – es lohnt sich!“