Vermögensschadenhaftpflicht

Als Unternehmer wissen Sie: Die Grundlage Ihrer Unternehmung ist das Kapital.

Bei fehlerhafter Ausübung der beruflichen Tätigkeit können Unternehmen der Immobilienbranche ihre Kunden finanziell schädigen. Dabei entstehen sogenannte Vermögensschäden. Die Absicherung solcher Schäden über eine Vermögensschadenhaftpflicht war dabei bisher keine Pflicht.

Doch seit dem 1. August 2018 müssen Wohnimmobilienverwalter als Erlaubnisvoraussetzung nach § 34c GewO den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht erbringen. Diese muss eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € je Schadensfall und 1 Mio. € für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres aufweisen.

Der Versicherer leistet unter anderem bei

  • Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung
  • Ansprüchen wegen des unterlassenen oder nicht ausreichenden Abschlusses, der Erfüllung oder der Fortführung von Versicherungsverträgen
  • Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (zum Beispiel Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheberrechte/ Namens-, Persönlichkeitsrechte)
  • Vertragsstrafen aufgrund Verletzung von Geheimhaltungspflichten/ Datenschutzvereinbarungen

Optionale Zusatzbausteine

  • Vermögensschäden durch mitversicherte Personen
  • Cyber- und Dateneigenschadenversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Hausmeistertätigkeiten
  • D&O Außenhaftung

Warum die Schmalenberg Vermögensschadenhaftpflicht?

„Weil Sie neben den überdurchschnittlichen Deckungsinhalten der Vermögensschadenhaftpflicht über dieses Spezialkonzept dank des Bausteinsystems eine „Rund-um-Sorglos“-Lösung für Ihr Unternehmen der Immobilienwirtschaft zusammenstellen können. Außerdem erfüllt diese Lösung zu 100% die seit 01.08.2018 geltenden gesetzlichen Bestimmungen.“

„Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf – es lohnt sich!“

zum Kontakt